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Kommunalwahl

Allgemeine Hinweise zur Kommunalwahl

Alle fünf Jahre finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Die Landesregierung hat als Termin für die nächste Kommunalwahl den 12. September 2021 bestimmt. In der Samtgemeinde Neuenkirchen finden an diesem Tag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Wahlen für den Kreistag des Landkreises Osnabrück, sowie für die Gemeinderäte Merzen, Neuenkirchen und Voltlage und für den Samtgemeinderat statt.

Für die mehr als 2.200 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte oder Ortsräte) in Niedersachsen werden die Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen.

Gleichzeitig sind die Wählerinnen und Wähler in einigen Kommunen dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am 12. September 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. Samtgemeinde eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zur Teilnahme an der Wahl weist das Wahlamt der Samtgemeinde Neuenkirchen auf folgendes hin:

Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Grundlage für die Wahlteilnahme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 01. August (42.Tag vor der Wahl) in der Samtgemeinde Neuenkirchen mit Hauptwohnung gemeldet und am Wahltag 12. September mindestens 16 Jahre alt sind. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit genauen Informationen zu ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen. Ist ihr Wahllokal barrierefrei, so ist dieses durch das Rollstuhlfahrersymbol auf der Benachrichtigung kenntlich gemacht.

Die Benachrichtigungen werden bis zum 22. August zugestellt. Sollten Sie die Benachrichtigung bis zum 22. August nicht erhalten haben, fragen Sie bitte im Wahlamt nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Was passiert wenn ich am Wahltag gehindert bin mein Wahllokal aufzusuchen?

In diesem Fall beantragen Sie bitte Briefwahlunterlagen. Der hierzu benötigte Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diesen bitte ausfüllen, persönlich unterschreiben und ausreichend frankiert an die Samtgemeinde Neuenkirchen senden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Denken Sie bitte daran, sofern Sie einen Versand der Unterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen an die genaue Angabe der Aufenthaltsanschrift.

Die Unterlagen werden ihnen zugeschickt.

In der Zeit vom 23.08.2021 bis 10.09.2021 können Sie auch bereits persönlich im Wahlamt wählen oder sich ihre Briefwahlunterlagen abholen. (Bitte Personalausweis mitbringen!)

Es ist zu beachten, dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich ist. Beachten Sie bitte dazu die Hinweise auf ihrer Wahlbenachrichtigung.


Letzter Ausgabetag ist
am Freitag 10.09.2021 8.00 bis 13.00 Uhr


Danach ist eine Antragstellung auf Briefwahl nur noch in besonderen Fällen bis 15.00 Uhr des Wahltages möglich.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlbüro der Samtgemeinde Neuenkirchen, Alte Poststr. 5-7, 49586 Neuenkirchen vorliegen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens am Donnerstag vor der Wahl zur Post gegeben werden.
Sie können auch direkt bei der Samtgemeinde Neuenkirchen abgegeben werden.

Welche Kosten fallen für den Briefwähler an?

Durch den Briefwähler sind nur die Kosten für eine Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der „roten Wahlbriefe“ sind für den Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen das Wahlbüros unter der Telefonnummer 05465/201-25 oder per E-Mail über westermann@neuenkirchen-os.de gern zur Verfügung.

 

Ergebnisse

Ergebnisse der Komunalwahl am 12.09.2021