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Neubaugebiet in Neuenkirchen "Südlich Haarmeyers Kamp"

Die Samtgemeinde Neuenkirchen (10.837 Einwohner) mit ihren Mitgliedsgemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage sieht sich als lebenswerter Wohnort für Familien. Ein Leben in schöner Naturlandschaft, Ruhe und gute Luft genießen, Teil einer Gemeinschaft zu sein oder Traditionen erhalten und weitergeben - all das steht für Lebensqualität in der Samtgemeinde Neuenkirchen.

Die Gemeinde Neuenkirchen als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen, ist aufgrund der zentralen Lage und der guten Verkehrsanbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ein nachgefragter Wohn- und Gewerbestandort.

Neuenkirchen ist eine Gemeinde mit ca. 4.800 Einwohnern liegt im Norden des Landkreises Osnabrück. Nächste größere Städte sind Osnabrück (30 Kilometer), Ibbenbüren (20 Kilometer) oder Rheine (40 km).

In sehr guter Ortsrandlage von Neuenkirchen ist das Baugebiet „Südlich Haarmeyers Kamp“ erschlossen worden. Ein Kindergarten entsteht direkt im Neubaugebiet, eine Grund- und Oberschule sowie gute (Schul-) Busverbindungen sind vorhanden.

Die Gemeinde Neuenkirchen verfügt über zahlreiche Freizeitmöglichkeiten Reitverein, Sport- und Tennisverein, Bewegungspark, Freibad im Nachbarort Ueffeln. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Es stehen von insgesamt 55 Ein- und Doppelhausgrundstücken noch einige Bauplätze zur Verfügung. Darunter sind die meisten Bauplätze als Kaufgrundstücke zu erwerben, ein kleiner Teil ist auch in Erbpacht zu vergeben. Die Bauplätze haben eine Größe zwischen ca. 600 m² und 880 m².  Die Bebauung ist auf den dafür ausgewiesenen Grundstücken mit Doppelhäusern oder mit Einfamilienhäusern nebst Einliegerwohnung zulässig (s. Bebauungsplan Nr. 35).

Bauverpflichtung

Die Erwerbenden/Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau zu beginnen und innerhalb von vier Jahren nach Vertragsabschluss dieses bezugsfertig zu errichten.

Verpflichtung zur Eigennutzung

Die Erwerbenden/Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Vertragsschluss, das Baugrundstück und die dort errichteten Gebäude selbst oder durch ihre Familienangehörigen (hier: Ehepartner, Kinder und Lebenspartner) nutzen oder mitnutzen zu lassen.

Die Vergabekriterien, den Antrag sowie den Verkaufs- und Bebauungsplan für das Baugebiet „Südlich Haarmeyers Kamp“ finden Sie unten.

Weitere Informationen zum Baugebiet „Südlich Haarmeyers Kamp“ erhalten Sie bei der Gemeinde Neuenkirchen, Fachbereich II:

Frau Schulting         05465/201-42          schulting@neuenkirchen-os.de

 

Die Vergabe/Veräußerung von Baugrundstücken durch die Gemeinde Neuenkirchen ist eine freiwillige Leistung. Somit besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz.

Antrag Baugrundstück
Datenschutzerklärung
B-Plan Nr. 35 Südlich Haarmeyers Kamp Enderfassung
Freie Bauplätze Wohngebiet Südlich Haarmeyers Kamp
Luftbild

 Anliegerkosten
Vergaberichtlinie

14. September 2023, 10:40 Uhr