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Wichtig!!!! Bitte halten Sie sich an das Verbot von Osterfeuern!

Aufgrund der aktuellen Beschränkungen wegen der Corona-Krise sind alle Osterfeuer streng untersagt. Bereits genehmigte Osterfeuer sind von der Samtgemeinde Neuenkirchen inzwischen widerrufen worden und auf das Verbot hingewiesen worden.

Die Einhaltung dieses Verbotes ist im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus zwingend notwendig und wird durch die Samtgemeinde Neuenkirchen bzw. die Polizei kontrolliert.

Dabei festgestellte Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sollte zudem der Einsatz der Feuerwehr erforderlich werden, handelt es sich um einen kostenpflichtigen Einsatz. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in diesem Fall zusätzlich in Rechnung gestellt.

Diese generelle Absage der Osterfeuer hat zur Folge, dass der bereits aufgeschichtete Baum- und Strauchschnitt Grünabfall ist und deshalb entsorgt oder verwertet werden muss. Die einfachste und gängigste Möglichkeit ist das Schreddern des Grünabfalls und die Verwendung als Mulch. Bei allen Haufen, die nicht geschreddert werden können, bietet die AWIGO allen gemeinnützigen Veranstaltern im Landkreis Osnabrück eine Grünabfallentsorgung im angemeldeten Umfang bei den Grünabfallsammelplätzen an. Diesbezüglich können Veranstalter mit dem Service-Center der AWIGO unter der Telefonnummer 05401/36 55 55 Kontakt aufnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass das Osterfeuer mit seiner Größe bei der Gemeinde zuvor angemeldet gewesen sollte.

Bei der Entsorgung muss der Transport des Materials durch die Veranstalter erfolgen. Bei Verladen und Transport des Grünabfalls sind die bekannten Hygiene- und Verhaltensregeln zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt zu beachten. Das Abräumen der Osterfeuerstätten darf dabei kein Vorwand für Versammlungen sein.

9. April 2020, 10:40 Uhr