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Ladeinfrastruktur vor Ort

"Ladeinfrastruktur vor Ort“: Die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dient dem Aufbau der Ladeinfrastruktur an attraktiven Zielorten des Alltags. Die Förderung verfügt über ein Volumen von 300 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes können ihre Anträge vom 12.4. bis 31.12.2021 einreichen.

Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten und verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Die Anträge sind bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) einzureichen. Die Richtlinie erweitert die Fördermechanismen des BMVI für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Anfang 2020 unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der deutschen Ladeinfrastruktur vorantreibt, begleitet die Ausgestaltung der Richtlinie.

Lademöglichkeiten im Alltag
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird, und das ist bei den Menschen ‚vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen“, stellt Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Vorteile des neuen Förderprogramms heraus. Er fügt hinzu: „Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder zu Hause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, macht die Notwendigkeit deutlich: „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können.“ Zusätzlich stellt er die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau heraus: „Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“

Schnelle Hilfe für KMU
Durch die Corona-Pandemie besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen des Einzelhandels sowie des Hotel- und Gastgewerbes erhalten durch die Förderung die Möglichkeit kostengünstige Ladepunkte aufzustellen und somit die Akzeptanz bei den Kundinnen und Kunden zu steigern. Das Programm ist daher als schnelle Hilfe für KMU gedacht. Vor allem im ländlichen Raum ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen besonders attraktiv. Die genannten Einrichtungen verfügen dort über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen.

Bewilligungsbehörde sowie Ansprechpartnerin für administrative und förderrechtliche Fragen ist die BAV. Weitere Informationen finden Sie auf der Website.

(Quelle: NOW GmbH, Bild: andreas160578/pixabay)

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/1_Antragstellung/Antragstellung_node.html

 

11. Mai 2021, 18:22 Uhr