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Samtgemeinden sind sich einig - Kein Nachholtermin für die Osterfeuer im Nordkreis

Altkreis Bersenbrück. Brauchtumsfeuer sind an den Osterfeiertagen wegen der Corona-Krise untersagt. Darauf weisen die vier Samtgemeinden im Altkreis Bersenbrück hin. Sie haben sich darauf geeinigt, dass die Osterfeuer auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Im Klartext: Der aufgeschichtete Baum- und Strauchschnitt muss als Grünabfall entsorgt werden.

Die Kommunen kündigen an, das ausgesprochene Verbot durch die eigenen Ordnungsdienste zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße könnten mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Sollte ein Ausrücken der Feuerwehr erforderlich werden, so werde dieser kostenpflichtige Einsatz dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

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10. April 2020, 09:03 Uhr