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Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2022 - Befragungen auch in der Samtgemeinde Neuenkirchen

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.

Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online durch das LSN.

Nach einer Stichprobenauswahl vom Bundesamt, finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2022 auch in unserer Gemeinde in verschiedenen Monaten statt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) werden in der Samtgemeinde Neuenkirchen in den genannten Straßen Haushaltsbefragungen durchgeführt:

Neuenkirchen, Mettinger Straße

Neuenkirchen, Ägypten

Merzen, Am Elsebach

Merzen, Am Tauschlag

Neuenkirchen, Norbertastraße

Voltlage, Schulstraße

 

Darüber hinaus gibt das LSN folgende weitere Erklärungen zur Mikrozensuserhebung:

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke Erwerbslose u. a. m.).

Was wird gefragt

Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Wohnsituation sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.

Wie wird ausgewählt

Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.

Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.

Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z. B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

Wir bitten Sie daher, die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Sollten Sie sich für eine Tätigkeit im Rahmen der Mikrozensusbefragung interessieren, können Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen wenden. Themenbereich “Haushalte, Familien - Mikrozensus“

 

14. Februar 2022, 07:37 Uhr