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Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag

am 09. Oktober 2022

Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 09. Oktober 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zur Teilnahme an der Wahl weist das Wahlamt der Samtgemeinde Neuenkirchen auf folgendes hin:

Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Grundlage für die Wahlteilnahme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 28. August (42.Tag vor der Wahl) in der Samtgemeinde Neuenkirchen mit Hauptwohnung gemeldet und am Wahltag 09. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit genauen Informationen zu ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen. Ist ihr Wahllokal barrierefrei, so ist dieses durch das Rollstuhlfahrersymbol auf der Benachrichtigung kenntlich gemacht.

Die Benachrichtigungen werden bis zum 16. September zugestellt. Sollten Sie die Benachrichtigung bis zum 16. September nicht erhalten haben, fragen Sie bitte im Wahlamt nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Zuzug

Wer im Zeitraum vom 29. August 2022 bis 09. Oktober 2022 aus einer anderen Gemeinde Niedersachsens zuzieht, muss für die Teilnahme an der Wahl Briefwahlunterlagen bei seiner/ihrer Gemeinde beantragen, von der Er/Sie fortgezogen sind.

Umzug innerhalb der Samtgemeinde

Bei Ummeldungen innerhalb der Samtgemeinde nach dem 29.08.2022 erfolgt keine Veränderung im Wählerverzeichnis. Sie wählen in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenem Wahllokal, oder, wenn ein Aufsuchen des Wahllokales im alten Wahlbezirk nicht möglich ist, durch Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden auf entsprechenden schriftlichen Antrag übersandt.

Was passiert wenn ich am Wahltag gehindert bin mein Wahllokal aufzusuchen?

In diesem Fall beantragen Sie bitte Briefwahlunterlagen. Der hierzu benötigte Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diesen bitte ausfüllen, persönlich unterschreiben und ausreichend frankiert an die Samtgemeinde Neuenkirchen senden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.


Denken Sie bitte daran, sofern Sie einen Versand der Unterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen an die genaue Angabe der Aufenthaltsanschrift.

Die Unterlagen werden ihnen zugeschickt.

In der Zeit vom 19.09.2022 bis 07.10.2022 können Sie auch bereits persönlich im Wahlamt wählen oder sich ihre Briefwahlunterlagen abholen. (Bitte Personalausweis mitbringen!)

Es ist zu beachten, dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich ist. Beachten Sie bitte dazu die Hinweise auf ihrer Wahlbenachrichtigung.


Letzter Ausgabetag ist
am Freitag 07.10.2022. 8.00 bis 13.00 Uhr


Danach ist eine Antragstellung auf Briefwahl nur noch in besonderen Fällen bis 15.00 Uhr des Wahltages möglich.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück vorliegen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens am Donnerstag vor der Wahl zur Post gegeben werden.
Sie können auch direkt bei der Kreiswahlleitung abgegeben werden.

Welche Kosten fallen für den Briefwähler an?

Durch den Briefwähler sind nur die Kosten für eine Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der „roten Wahlbriefe“ sind für den Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.

 

 

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen das Wahlbüros unter der Telefonnummer 05465/201-752 oder per E-Mail über schaetzel@neuenkirchen-os.de gern zur Verfügung oder schauen Sie unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de .

 

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