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Projektförderung von Kleinstprojekten für Vereine, Initiativen & Privatleute in der Samtgemeinde Neuenkirchen

Ab 2023 haben Vereine, Initiativen & Privatleute die Möglichkeit Projektgelder im Rahmen der „Sozialen Dorfentwicklung“ für kleinere Projekte zu erhalten.

Beantragt werden kann ein Höchstbetrag von 2.500 Euro. Dabei sind auch Förderungen von kleineren Projekte möglich.

Die Projekte sollten eines oder mehrere Kriterien erfüllen:

  • Stärkung des bürgerlichen Engagements
  • Förderung des Zusammenlebens und der Vernetzung innerhalb der Gemeinden
  • Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders, insbesondere der Generationen und Kulturen
  • Stärkung des Gemeinwohls

 

So geht’s:

  1. Hier findet Ihr eine Projektsteckbrief-Vorlage:  Downloads Soziale Dorfentwicklung
  2. Bitte füllt diesen Steckbrief aus und sendet ihn an harbecke@neuenkirchen-os.de oder per Post an folgende Adresse:
    Samtgemeinde Neuenkirchen, FB I Soziale Dorfentwicklung
    zu Händen Henrike Harbecke
    Alte Poststr. 5 – 7, 49586 Neuenkirchen

  3. Reicht ihn bis zum 31.01.2024 ein (der nächste Einsendeschluss folgt Ende 2024)
  4. Der Arbeitskreis der Sozialen Dorfentwicklung entscheidet im Februar/März, welche Projekte gefördert werden
  5. Ihr bekommt eine Zu- oder Absage und dürft Euer Projekt nach der Freigabe startet
  6. Das Geld erhaltet ihr erst nach der Beendigung (ihr müsst in Vorleistung gehen)

 

+++Wichtig+++

Ein Anspruch auf diese Förderung besteht nicht. Nicht alle Projekte können gefördert werden – das Budget ist begrenzt. Ihr könnt allerdings Euer Glück für den nächsten Einsendeschluss noch einmal versuchen. Euer Projekt darf noch nicht gestartet sein!!!

Weitere Informationen bei Henrike Harbecke (05465/201-11, harbecke@neuenkirchen-os.de).

3. November 2023, 12:39 Uhr