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Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Aufgrund einer Gesetzesänderung können ab Januar 2024 bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Bild: Pixabay/jacqueline macou

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiter gültig. Bei Reisen ins Ausland außerhalb der EU wird künftig auch für Kinder ein regulärer Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Der Kinderreisepass hatte an Bedeutung verloren, weil er seit 2021 nur noch ein Jahr gültig ist; außerdem wurde er zuletzt von einigen Staaten nur noch eingeschränkt anerkannt. Dazu sollen Dokumente für Erwachsene und Kinder möglichst vereinheitlicht werden, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder werden abgebaut. Damit können die verfügbaren Dokumente möglichst umfassend genutzt werden.  

 

Welche Alternativen gibt es?

Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom Alter (auch unter 6 Jahren) mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen:

  • Personalausweis (unter 24 Jahren):
    6 Jahre gültig; 22,80 €; innerhalb Schengens (innerhalb der EU) und ggf. darüber hinaus als Reisedokument anerkannt
  • Personalausweis (über 24 Jahren):
    10 Jahre gültig; 37,00 €
  • Reisepass (unter 24 Jahren):
    6 Jahre gültig; 37,50 €; für eine visumfreie Einreise zu touristischen Zwecken in ca. 160 Staaten weltweit anerkannt
  • Reisepass (über 24 Jahren):
    10 Jahre gültig; 70,00 €

Spezifische Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

Wo erhalte ich Ausweisdokumente?

Personalausweise und Reisepässe können in den Bürgerbüros Merzen, Neuenkirchen und Voltlage beantragt werden.

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6. November 2023, 15:38 Uhr